1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von Happy Jobs, auch für künftige, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
1.2 Happy Jobs schliesst Verträge ausschliesslich mit Unternehmen ab, also mit Unternehmern im Sinne des § 1 Abs. 2 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bzw. mit Unternehmen nach Schweizer Recht. Verträge mit Konsumenten bzw. Privatpersonen sind ausgeschlossen.
1.3 Individuelle Regelungen im unterzeichneten Angebot gehen diesen AGB vor. Im Übrigen gelten diese AGB in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Happy Jobs ihnen nicht widerspricht oder Leistungen in Kenntnis davon erbringt. Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn Happy Jobs sie schriftlich bestätigt; eine E-Mail von Happy Jobs genügt.
1.5 Website und Vertragspartnerin. Die Website www.happy.jobs und der Auftritt „Happy Jobs“ werden von der Swiss Talent Partners GmbH, Sinserstrasse 67, 6330 Cham, Schweiz, betrieben; sie ist für deren Inhalte verantwortlich. Vertragspartnerin für sämtliche Leistungen ist ausschliesslich die Happy Jobs Recruiting GmbH. Die Swiss Talent Partners GmbH wird nicht Vertragspartei, erbringt keine Leistungen aus dem Vertrag und haftet nicht dafür. Angaben auf der Website, in Präsentationen und Werbematerialien sind unverbindlich; verbindlich sind allein das unterzeichnete Angebot und diese AGB.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von Happy Jobs sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden zustande, auch durch elektronische Unterschrift.
2.2 Hat der Kunde nicht unterzeichnet, kommt der Vertrag auch zustande, wenn Happy Jobs auf dokumentierten Wunsch des Kunden mit der Leistung beginnt, insbesondere mit der Herausarbeitung des Kick-off-Workshops.
2.3 Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
3. Leistungen
3.1 Happy Jobs erbringt Recruiting-Dienstleistungen. Welche der folgenden Leistungen der Kunde erhält und in welchem Umfang, ergibt sich aus dem Angebot.
3.2 Recruiting-Fundament. Happy Jobs erarbeitet mit dem Kunden die Grundlagen der Suche, insbesondere Strategie- und Arbeitgeber-Analyse, Talent-Mapping der Region, Recruiting-Material und den Zugang zum Partner-Portal.
3.3 Direktansprache und Kandidatenpräsentation. Happy Jobs spricht geeignete Kandidaten an, qualifiziert sie vor und stellt sie dem Kunden vor. Die Leistung wird in Kontingenten erbracht (Punkt 4).
3.4 Recruiting-Kampagnen. Happy Jobs kann für den Kunden Recruiting- und Retargeting-Kampagnen auf digitalen Plattformen wie Meta (Facebook, Instagram), LinkedIn, Google, YouTube oder TikTok konzipieren, erstellen und schalten. Dazu gehören insbesondere Landingpages, Karriereseiten, Bewerbungs- und Vertriebsfunnels, Anzeigentexte, Bild- und Videomaterial sowie die Auswertung der Kampagnen.
3.5 Garantie. Ist im Angebot eine Garantie vereinbart, hält sich Happy Jobs an diese Garantie nach Punkt 5. Darüber hinaus schuldet Happy Jobs ein sorgfältiges Bemühen, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und keine Einstellung. Die Garantie gilt nur, solange der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Punkt 6 erfüllt.
3.6 Happy Jobs bestimmt Methoden, Kanäle, Texte, Zeitpunkt und Reihenfolge der Ansprache und der Kampagnen nach eigenem Ermessen. Happy Jobs darf die Leistung ändern oder anpassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
3.7 Happy Jobs spricht Kandidaten im Auftrag des Kunden an und darf dabei Namen, Stelle und Vorzüge des Kunden nennen. Happy Jobs tritt nicht als Arbeitgeber auf und schliesst keine Arbeitsverträge für den Kunden ab.
3.8 Der Kunde kann Unternehmen nennen, deren Mitarbeitende nicht angesprochen werden sollen. Happy Jobs berücksichtigt diese Angaben nach Möglichkeit; für eine dennoch erfolgte Ansprache haftet Happy Jobs nicht.
3.9 Auswahl, Entscheidung und Anstellung eines Kandidaten liegen allein beim Kunden.
3.10 Plattformen können Kampagnen, Anzeigen, Funktionen, Reichweite, Werbekonten oder Business Manager jederzeit und ohne Angabe von Gründen einschränken, ablehnen oder sperren, auch Konten des Kunden. Happy Jobs hat darauf keinen Einfluss; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
3.11 Werbebudget. Für Kampagnen fällt ein Werbebudget an, das der Kunde zusätzlich zur Vergütung trägt. Es wird nur nach Freigabe durch den Kunden eingesetzt. Sofern nicht anders vereinbart, rechnet der Kunde das Werbebudget direkt mit der Plattform ab.
3.12 Happy Jobs darf Mitarbeitende, freie Mitarbeitende und Subunternehmer einsetzen. Termine finden nach Wahl von Happy Jobs digital statt.
4. Kontingente, Laufzeit und Verlängerung
4.1 Ein Kontingent entspricht einem Monat Leistung, insbesondere Direktansprache und Kandidatenpräsentation. Anzahl, Preis und Laufzeit stehen im Angebot.
4.2 Die Kontingente beginnen mit dem Kick-off-Workshop, spätestens jedoch 14 Tage nach Vertragsabschluss, wenn sich der Workshop aus Gründen beim Kunden verzögert. Sie laufen fortlaufend, Monat für Monat, und können nicht pausiert, aufgeteilt oder auf später verschoben werden. Nicht genutzte Kontingente verfallen ohne Ersatz.
4.3 Die Kontingente können während der Laufzeit für dieselbe oder für weitere Stellen eingesetzt werden; die Entscheidung darüber trifft Happy Jobs in Absprache mit dem Kunden.
4.4 Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
4.5 Die Kontingente verlängern sich automatisch um die im Angebot vereinbarte Anzahl zu gleichen Konditionen, wenn der Kunde nicht spätestens bis zum Ablauf des letzten Kontingents per E-Mail an backoffice@happy.jobs mitteilt, dass er keine Verlängerung wünscht. Massgeblich ist der Eingang der E-Mail bei Happy Jobs.
4.6 Happy Jobs kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos auflösen, insbesondere wenn der Kunde mit einer Zahlung länger als 14 Tage im Verzug ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird, er gegen Punkt 6.9 verstösst oder Kandidatendaten entgegen Punkt 8 verwendet. In diesem Fall wird die Vergütung bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit sofort fällig.
5. Garantie und Nachbesetzung
5.1 Umfang, Zeitraum und Inhalt der Garantie ergeben sich ausschliesslich aus dem Angebot. Was ein qualifiziertes Bewerbungsgespräch ist, wird im Kick-off-Workshop gemeinsam festgelegt und schriftlich festgehalten.
5.2 Die Garantie setzt voraus, dass der Kunde alle fälligen Zahlungen vollständig geleistet und seine Mitwirkungspflichten nach Punkt 6 erfüllt hat. Verletzt der Kunde eine Mitwirkungspflicht, entfällt die Garantie.
5.3 Wird die Garantie nicht erreicht, führt Happy Jobs die Rekrutierung kostenlos weiter, bis sie erreicht ist. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Rückzahlung, Preisminderung oder Schadenersatz, bestehen nicht.
5.4 Ist eine Nachbesetzung vereinbart, startet Happy Jobs den Recruiting-Prozess einmalig kostenlos für dieselbe Stelle zu gleichen Bedingungen neu, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb der vereinbarten Frist endet. Voraussetzung ist, dass der Kunde das Ende innert 14 Tagen meldet und alle Rechnungen bezahlt sind. Die Nachbesetzung entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis aus Gründen in der Sphäre des Kunden endet, etwa wegen Umstrukturierung, Stellenabbau oder wesentlich geänderter Arbeitsbedingungen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Erfolgreiches Recruiting setzt voraus, dass der Kunde aktiv mitwirkt. Die folgenden Pflichten sind Voraussetzung für die Leistung und für die Garantie.
6.1 Kick-off. Der Kunde nimmt innert 7 Tagen nach Vertragsabschluss am Kick-off-Workshop teil, mit einer Person, die über Stelle, Lohn und Rahmenbedingungen entscheiden kann.
6.2 Eckdaten. Der Kunde stellt rechtzeitig, vollständig und richtig alle Informationen bereit, die für die Suche nötig sind, insbesondere Stellenprofil, Lohnband, Pensum, Arbeitsort, Arbeitszeiten, Benefits und Muss-Kriterien. Diese Eckdaten werden im Kick-off schriftlich festgehalten.
6.3 Ansprechperson. Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, die während der Laufzeit erreichbar ist, und eine Stellvertretung.
6.4 Rückmeldung zu Kandidaten. Der Kunde gibt zu jedem vorgestellten Kandidaten innert 3 Werktagen eine Rückmeldung mit Begründung. Bleibt die Rückmeldung aus, gilt der Kandidat für die Garantie als qualifiziert.
6.5 Gespräche. Der Kunde bietet geeigneten Kandidaten innert 5 Werktagen nach der Vorstellung einen Gesprächstermin an, führt das Gespräch durch und gibt Happy Jobs innert 2 Werktagen danach Feedback. Ein vom Kunden abgesagtes oder nicht wahrgenommenes Gespräch zählt für die Garantie als geführt.
6.6 Jour fixe. Der Kunde nimmt an den vereinbarten Jour fixes teil.
6.7 Anpassungen aus dem Marktfeedback. Zeigt das Feedback der angesprochenen Kandidaten, dass einzelne Rahmenbedingungen die Gewinnung passender Kandidaten erschweren, etwa Stellenprofil, Lohn, Pensum, Arbeitsort oder Benefits, teilt Happy Jobs dies dem Kunden mit und empfiehlt Anpassungen. Der Kunde entscheidet innert 5 Werktagen darüber und setzt Anpassungen um, die für ihn umsetzbar sind. Lehnt der Kunde eine für die Zielerreichung wesentliche Anpassung ab, entfällt die Garantie.
6.8 Material und Freigaben. Der Kunde stellt die für Recruiting-Material und Kampagnen nötigen Inhalte bereit, etwa Fotos, Logos und Informationen, und erteilt Freigaben nach Punkt 10.3. Er verschafft Happy Jobs, soweit nötig, Zugang zu seinen Werbekonten und Plattformen.
6.9 Gleichbehandlung. Der Kunde legt keine Auswahlkriterien fest, die gegen das Gleichbehandlungsrecht verstossen, insbesondere nach Alter, Geschlecht, Herkunft oder Religion. Happy Jobs setzt solche Kriterien nicht um; der Kunde haftet für Ansprüche, die daraus entstehen.
6.10 Information. Der Kunde informiert Happy Jobs unverzüglich, wenn eine Stelle besetzt, geändert oder gestrichen wird.
6.11 Folgen. Verzögerungen und Mehraufwand aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zulasten des Kunden. Die Laufzeit läuft weiter, und der Vergütungsanspruch von Happy Jobs bleibt in voller Höhe bestehen.
7. Vergütung und Zahlung
7.1 Es gelten die Preise im Angebot, zuzüglich Umsatzsteuer bzw. MWST. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.
7.2 Einmalige Leistungen wie das Recruiting-Fundament werden mit Vertragsabschluss verrechnet, Kontingente monatlich im Voraus. Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
7.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen nach § 456 UGB, den Pauschalbetrag nach § 458 UGB sowie alle Mahn- und Inkassokosten. Happy Jobs darf die Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen; die Laufzeit läuft dabei weiter.
7.4 Die Vergütung bleibt auch geschuldet, wenn der Kunde die Leistung unterbrechen lässt, die Stelle anderweitig besetzt oder die Suche einstellt. Bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
7.5 Der Kunde darf nur mit von Happy Jobs anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und hat kein Zurückbehaltungsrecht.
8. Datenschutz
8.1 Bei der Direktansprache verarbeitet Happy Jobs die Daten der Kandidaten als eigener Verantwortlicher.
8.2 Mit der Übergabe von Kandidatendaten oder Bewerbungen aus Kampagnen wird der Kunde dafür eigener Verantwortlicher und ist für die rechtmässige Verarbeitung allein verantwortlich. Er nutzt die Daten ausschliesslich für das Bewerbungsverfahren, gibt sie nicht weiter und löscht sie fristgerecht.
8.3 Der Kunde hält Happy Jobs von allen Ansprüchen, Bussen und Kosten frei, die aus seiner Verarbeitung der Daten entstehen.
9. Vertraulichkeit
Der Kunde behandelt alle Informationen von Happy Jobs vertraulich, insbesondere Kandidatendaten, Methoden, Recruiting-Material, Kampagnen, Preise und Angebote, auch nach Vertragsende. Zugangsdaten zum Partner-Portal gibt er nicht weiter.
10. Nutzungsrechte
10.1 Alle Rechte an Recruiting-Material, Kampagnen, Inhalten, Methoden, Vorlagen und am Partner-Portal bleiben bei Happy Jobs. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die für ihn erstellten Inhalte während der Laufzeit für eigene Recruiting-Zwecke zu nutzen. Mit Vertragsende erlöschen dieses Recht und der Zugang zum Partner-Portal, sofern nichts anderes gegen Entgelt vereinbart ist.
10.2 Rechte an Landingpages, Karriereseiten, Funnels und Domains, die Happy Jobs für den Kunden erstellt, stehen Happy Jobs zu. Eine Nutzung nach Vertragsende ist nur gegen gesondert vereinbartes Entgelt möglich.
10.3 Veröffentlicht Happy Jobs Inhalte oder Kampagnen im Namen des Kunden, holt sie vorher dessen Freigabe ein. Äussert sich der Kunde nicht innert 5 Werktagen nach der Anfrage, gilt die Freigabe als erteilt.
10.4 Der Kunde räumt Happy Jobs das Recht ein, seinen Namen, seine Marken, Logos und bereitgestellten Inhalte für die Leistung zu nutzen. Er sichert zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und die nötigen Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen, und hält Happy Jobs von Ansprüchen Dritter frei.
11. Haftung
11.1 Die Haftung von Happy Jobs ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Soweit eine Haftung besteht, ist sie der Höhe nach mit der Vergütung der letzten 3 Monate begrenzt. Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangener Gewinn und Schäden aus Handlungen der Kandidaten sind ausgeschlossen. Das Verschulden von Happy Jobs hat der Kunde zu beweisen.
11.2 Happy Jobs übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben von Kandidaten, für Zeugnisse und Abschlüsse sowie für Eignung, Leistung und Verhalten eines Kandidaten. Die Prüfung vor der Einstellung obliegt dem Kunden.
11.3 Happy Jobs haftet nicht für Reichweite, Kosten pro Bewerbung oder sonstige Ergebnisse von Kampagnen und nicht für Entscheidungen der Plattformen.
11.4 Bei höherer Gewalt, Plattformsperren, Ausfall von Diensten Dritter oder Krankheit wichtiger Mitarbeitender verlängern sich die Fristen entsprechend; Ansprüche des Kunden entstehen daraus nicht.
11.5 Ansprüche des Kunden müssen innert 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden, sonst erlöschen sie. Mängel sind innert 8 Werktagen schriftlich zu rügen.
12. Referenzen
Happy Jobs darf den Kunden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, öffentlich als Referenz nennen, einschliesslich Name, Logo, Marke und Bewertungen des Kunden. Eine Pflicht zur Nennung besteht nicht.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort ist Graz. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz; Happy Jobs darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
13.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
13.3 Happy Jobs darf Forderungen aus dem Vertrag abtreten. Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Happy Jobs übertragen.
13.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
13.5 Happy Jobs kann diese AGB jederzeit ändern, sofern die Änderung für den Kunden zumutbar ist, und informiert den Kunden davon. Widerspricht der Kunde nicht innert 2 Wochen, gelten die neuen AGB.